Compliance
"Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren"
a) Einleitung
Für die Entgegennahme von Hinweisen potenzieller Missstände haben wir für unsere Mitarbeiter in Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle eingerichtet. Ein Vertrauensanwalt ist mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut.
Wenn Sie sich entscheiden einen Hinweis zu erteilen sind Sie Hinweisperson im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Hinweispersonen haben die Möglichkeit telefonisch potenzielle Rechts- und Regelverstöße zu melden. Der Vertrauensanwalt nimmt die Meldung von Hinweispersonen auf, prüft diese und ergreift geeignete Folgemaßnahmen. Hinweispersonen können entscheiden, ob sie den Hinweis anonym oder unter Nennung ihres Namens und von Kontaktdaten erteilen. Der Vertrauensanwalt wird Informationen zur Identität der Hinweisperson und solche, welche Rückschlusse auf ihre Identität zulassen nur dann an den Beschäftigungsgeber und die dortige Arbeitseinheit für interne Ermittlungen weitergeben, wenn die Hinweisperson hierzu ihr Einverständnis in Textform erklärt. Ihr Beschäftigungsgeber verzichtet gegenüber dem Vertrauensanwalt auf Auskunftsrechte aus dem Anwaltsvertrag hinsichtlich Daten zu Identität und Identifizierung von Hinweispersonen, soweit nicht ein auf Tatsachen gestützter dringender Tatverdacht der vorsätzlichen Falschbeschuldigung gegen die Hinweisperson besteht.
b) Kontakt:
Sie möchten einen Hinweis erteilen?
Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie Ihre Meldung zunächst innerhalb Ihrer Organisation abgeben können. Wenn Sie Vorbehalte haben, den direkten Kontakt zu suchen oder dies bislang ohne Wirkung blieb, ist dieses Hinweisgebersystem ein geeigneter Weg.
Allgemeine Beschwerden von Mitarbeitern oder Vertragspartnern über Vorgänge, die nicht die Grenze zu einem erheblichen Rechtsverstoß oder Regelverstoß überschreiten, gehören nicht in ein Hinweisgebersystem, das anonyme Meldungen zulässt.
Der Kontakt zur internen Meldestelle lautet:
Vertrauensanwalt: Rechtsanwalt Lukas Heuss, c/o BISSEL + PARTNER PartGmbB
Telefon: 09131/ 610 402 3
c) Datenschutzhinweis
Die interne Meldestelle verarbeitet gemäß § 10 HinSchG personenbezogene Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Mit der freiwilligen Übermittlung eines Hinweises willigt die Hinweisperson in die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, Art. 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO. Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit gegebenen Hinweisen werden, entsprechend § 11 Abs. 4 HinSchG i.V.m. § 50 BRAO, für 6 Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt, bei nicht an den Beschäftigungsgeber übermittelten Hinweisen, zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Hinweis aufgenommen wurde, bei übermittelten Hinweisen zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Vorgang beim Beschäftigungsgeber abgeschlossen wurde. Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) haben Sie nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Bitte beachten Sie: wenn gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO vorrangige berechtigte Gründe für die Verarbeitung vorliegen, kann Ihrem Widerspruch nicht entsprochen werden. Möchte die Hinweisperson von Ihrem Widerrufs-/ oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt ein Anruf über die angegebene Rufnummer, oder eine Kontaktierung des Datenschutzbeauftragten, zu finden auf https://www.bissel.de/de/kontakt/datenschutz.
Verantwortliche Stelle für die beschriebene Datenverarbeitung ist:
BISSEL + PARTNER Rechtsanwälte PartGmbB
Nägelsbachstraße 33, 91052 Erlangen
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